Merkblätter

Auf dieser Seite geht es um bestimmte Rassen und Farben, die aus Gründen des Tierschutzes wichtig zu beachten sind. Ich bitte diese durchzulesen und diese auch zu beachten!

Schimmel und Dalmatiner Merkblatt

 Es handelt sich um zwei Zeichnungen bei Meerschweinchen, die durch das sogenannte "Roan" gen entstehen. Beide Zeichnungen können in verschiedenen Farben gezüchtet werden, sie unterscheiden sich nur in dem Zeichnungsmuster, nicht durch das Gen. Nachdem MFD Standard sehen beide Farben wie folgt aus:


Schimmel : Farbiger Kopf, Ohren und Füße, der Körper zeigt im gleichmäßigen Mischungsverhältnis von weißen und farbigen Haaren eine Schimmelung auf. Schimmel haben keine Blesse


Dalmatiner: Farbiger Kopf, Ohren und Füße, Der Körper ist weiß mit farbigen Flecken und Dalmatiner haben eine Blesse.


Vererbung:

Das Dalmatiner und Schimmel Gen (Rn) verhält sich dominant. Das heißt, verpaart man eines dieser Tiere mit einem farbigen (einfarbig oder zweifarbig ohne Weißscheckung) Tier, so entstehen zur Hälfte farbige Tiere und zur anderen Hälfe Dalmatiner oder Schimmel. Die Farbigen Tiere der F1 Generation sind keine Dalmatiner oder Schimmelträger! Verpaart man jedoch einen Dalmatiner oder Schimmel mit einander, verdoppelt sich das Roan(Rn)- Gen und wirkt in seiner Verdopplung letal. Das heißt es kommt zu Missbildungen bei den Welpen!. Dies muss ausdrücklich verhindert werden und verbietet sich in der Zucht solcher Meerschweinchen.

Siehe dazu:

http://www.das-huehnchen.de/

http://www.perlmuttschweinchen.de/letalbabys.htm


Beeinträchtigungen:

Jungtiere, welche aus einer Dalmatiner oder Schimmelverbindung gefallen sind, und denen nicht einwandfrei anzusehen ist, ob sie "schlechte" Farbige sind oder schlechte Dalmatiner oder Schimmel, sind grundsätzlich und vorsichtshalber als Dalmatiner oder Schimmel anzusehen. Es ist darauf zu achten, dass jedes Jungtier, welches weiße Behaarung, und sei es noch so wenig, aufweist, vorsichtshalber als Schimmel oder Dalmatiner anzusehen ist.


Aus diesem Grund sollen Dalmatiner und Schimmel  niemals nie mit einem weißgescheckten Meerschweinchen verpaart werden, da durch die eventuelle Dalmatiner oder Schimmelzeichnung verwischt oder überdeckt werden kann.


Tierschutzgesetz §11b

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten ..., soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse ... erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung ... bei der Nachzucht, den ... Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten ...


Merke!

Der Dalmatiner und Schimmelfaktor ist dominant!

Es gibt keine Dalmatiner oder Schimmelträger!

Dalmatiner und Schimmel müssen immer mit farbigen Tieren verpaart werden ohne Weißscheckung!

Jungtiere mit weißen Haaren oder weiße Jungtiere aus Dalmatiner und Schimmelverpaarungen sind vorsichtshalber als Schimmel bzw Dalmatiner anzusehen!

Dalmatiner oder Schimmel nur mit kompletten Abstammungsnachweis und Merkblatt abgeben!

Als Dalmatiner oder Schimmelzüchter verantwortungsvoll mit seiner Zucht umgehen und Aufklärungsarbeit leisten!


=> Bitte keine Dapple oder Dappleträger in die Schimmelzucht ziehen. Ebenso bitte keine Mapgies/Brindles oder Silberagouti/Cinnamonagouti Tiere in die Zucht von Schimmel oder Dalmatinern ziehen!


Inhalte wurden von www.meerschweinchenfreunde.de MFD BD e.V verwendet!


Informationsschreiben des MFD BD e.V. zu

Nacktmeerschweinchen( Stand Jan 2014)

Es gibt zwei Arten von Nacktmeerschweinchen: Baldwin und Skinny.

Beide Formen entstammen Laborzuchten und werden heute überwiegend

in Nordamerika, Osteuropa, Russland, Niederlande und in Skandinavien gehalten bzw. gezüchtet.

Baldwin

Der Name wird von dem englischen Wort „bald“, was „nackt“ bedeutet, abgeleitet. Diese Tiere werden vollkommen

behaart geboren und verlieren ihr Fell sowie die Tasthaare binnen der ersten Lebenstage/-wochen vollständig.

Skinny

Sie werden bereits nackt geboren, haben aber eine Restbehaarung im Bereich der Schnauze/Nase und Füßen,

seltener am Körper.

Vererbung

Die beiden Rassen sind genetisch unterschiedlich. Bei einer Verpaarung eines reinerbigen Skinny mit einem

Baldwin, werden die Nachkommen vollständig behaart zur Welt kommen. Das Fell wird auch später nicht

ausfallen.

Dies bedeutet, dass die verantwortlichen Gene rezessiv vererbt werden. Tiere die diese rezessiven Gene tragen,

unterscheiden sich im Phänotyp nicht von denen, die diese Gene nicht besitzen. Die Gefahr der unkontrollierten

Weitergabe an folgende Generationen besteht. Bei Verdoppelung der rezessiven Gene, entstehen wieder

Skinnies bzw. Baldwins.

Beeinträchtigungen

Nacktmeerschweinchen haben die gleichen Bedürfnisse wie normale Meerschweinchen. Dies kann zu folgenden

Problem führen:

- Die Tiere haben keinen Schutz vor Kälte bzw. Sonneneinstrahlung.

- Die Haut der Tiere ist zusätzlich allen weiteren Einflüssen (z.B. Revier- und Rangordnungskämpfe)

schutzlos ausgeliefert.

- Die erhöhte Stoffwechsellage, zum Ausgleich des Wärmeverlustes, beeinträchtigt auf Dauer die

Gesundheit des Tieres und senkt dessen Lebenserwartung.

- Die Dalmatiner- bzw. Schimmelzeichnung ist kaum erkennbar. Die Gefahr der ungewollten Anpaarung

besteht.

- Die Tiere sind oft anfälliger für Infektionen.

Tierschutzgesetz §11b

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten >, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse > erwarten

lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung > bei der Nachzucht, den > Tieren selbst oder deren

Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder

umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten >

Unserer Auffassung nach gelten Nacktmutanten daher als Qualzucht und das führt zu folgender

MFD BD e.V. Regelung:

Zucht

Die Zucht von Nacktmeerschweinchen ist für Mitglieder des MFD BD e.V. auf Grund eines Mitgliederbeschlusses

von 2006 verboten.

Haltung

Die Geburt, der Kauf sowie der Verbleib eines Nacktmeerschweinchen ist bei der Bundestierschutzkommission

des MFD BD e.V. zu melden. Männliche Tiere sind unfruchtbar zu machen und der Bundestierschutzkommission

mittels Attest nachzuweisen.

Verstoß

Eine Zuwiderhandlung, führt zum Ausschluss aus dem Verein.


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